Ausstellungen
Ausstellungsanmeldung

Anmeldeschluss: 25.08.2023
Tierarztkontrolle an beiden Tagen: 8:00-9:15 Uhr
Ende der Ausstellung an beiden Tagen 18:00 Uhr
Veteranenklasse bei der Ausstellung
Keine Barzahlung an der Ausstellung
Wr. Neustadt Arena Nova “Haustier-Aktuell”
2 & 3 September 2023
A-2700 Wr. Neustadt, Rudolf-Diesel-Straße 30
Int. FIFé Richter:
Jorgen Billing – DK – 1,2,3,4
Eric Reijers – CZ – 1,2,3,4
Petra Dimic – HR – 1,2
Joeri Vanrusselt- BE – 3,4
Allgemeine Informationen:
Ausstellungsgebühren pro Tag:
- Katzen (Klasse 1-12) € 30,-
- Hauskatze € 20,-
- Veteran (ab 6 Jahre) € 20,-
- Novizenklasse € 20,-
- Kontrollklasse € 20,-
- Bestimmungsklasse € 20,-
- !!!Special offer!!! – bei Anmeldung von 3 Katzen eines Besitzers für beide Tage € 150,-
- Doppelkäfig € 20,-/ Pro Tag
- Nachtrag € 10,-
- Zahlung am Einlass € 10,-
Bankverbindung: Bank Austria AG UniCredit / BLZ 12000
Kontonummer 603 301 706
IBAN: AT30 1200 0006 0330 1706
SWIFT-BIC: BKAUATWW
Teilnahmebedingungen für ÖVEK-Ausstellungen: | |||
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. | |||
Mit der Anmeldung ist das Standgeld zu entrichten. In- und Ausländische Aussteller bezahlen/überweisen das Standgeld vor Beginn der Ausstellung – ohne Spesen für den ÖVEK – auf das Konto des ÖVEK. Bankverbindung: Bank Austria AG UniCredit / BLZ 12000 Kontonummer 603 301 706 IBAN: AT30 1200 0006 0330 1706 SWIFT-BIC: BKAUATWW |
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Der Ausstellungskatalog ist in der Meldegebühr enthalten. | |||
Aus veterinärpolizeilichen Gründen kann die Ausstellung jederzeit und entschädigungslos gesperrt werden. | |||
Für die Versorgung der Tiere ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. | |||
Katzen können des nachts nicht in der Ausstellungshalle verbleiben. | |||
Für Fehler, die aus unrichtig oder unleserlich ausgestellten Anmeldungen resultieren, kann die Ausstellungsleitung nicht zur Verantwortung gezogen werden. | |||
Prüfen Sie, ob Ihre Katze richtig im Katalog angeführt ist!!! Änderungen der Katalogeintragungen müssen vor dem Richten im Ausstellungssekretariat gemeldet werden, ansonsten wird die Katze beurteilt wie im Katalog angegeben. |
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Einmal erteilte Richterurteile sind unanfechtbar. | |||
Veterinärpolizeiliche Bestimmungen: | |||
Sämtliche Tiere müssen folgende Impfungen aufweisen: Katzenseuche (nach Herkunft des Impfstoffes voll aktiv) Katzenschnupfen Tollwut (mindestens 30 Tage, bzw bis Gültigkeitsdauer des verwendeten Impfstoffs) Der Nachweis ist durch einen vom zuständigen Veterinär ausgestellten Int. Impfpass zu belegen, der beim Betreten der Ausstellung dem Ausstellungstierarzt vorzuweisen ist. Für Aussteller aus dem Ausland ist der blaue EU-Impfpass erforderlich. Ausländische Aussteller, die nicht im Besitz eines gültigen EU-Impfpasses sind, benötigen ein Amtstierärztliches Zeugnis! |
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Für weiße Katzen muss ein Attest vom Tierarzt vorgelegt werden, dass die Katze nicht taub ist. | |||
Die Katze muss ferner frei von Ungeziefer und Parasiten sein. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Aussteller, dass er keine ansteckende Krankheit in seinem Zwinger hat, bzw. seine Meldung sofort annulliert, sollte eine solche nach der Anmeldung auftreten.
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Käfigmaße: 70cm x 70cm x 60cm | |||
Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine ausgestellte Katze Vorhänge, Käfigunterlagen, eine Katzentoilette sowie Wassernapf und Futter zur Verfügung hat. | |||
Die Katzen müssen vom Beginn bis zum Ende der Ausstellung in ihren Käfigen sein. Zuwiderhandeln wird mit Disqualifikation und Ausstellungssperre bestraft. |
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Katzen dürfen weder auf/während der Ausstellung noch auf dem Ausstellungsgelände verkauft werden !!! | |||
Der ÖVEK, der Verband für jede Katze, freut sich auf Ihren Besuch und wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihre Katzen! |