Ausstellungen 2024

Internationale Katzenausstellung

Wien Marx-Halle „Haustiermesse“ 2 & 3 März 2024

Karl-Farkasstraße 19, 1030 Wien

Int. FIFé Richter:

Thea Friskovec-Keller – CH – 1,2,3,4

Dietmar Sagurski – DE – 1,2,3,4

Jaroslav Panek – CZ – 1,2,3,4

Grazyna Laskowska-Malaga – PL – 1,2,3,4

Anmeldeschluss: 25.02.2024

Tierarztkontrolle an beiden Tagen: 8:00-9:15 Uhr

Ende der Ausstellung an beiden Tagen 18:00 Uhr

Veteranenklasse bei der Ausstellung

Keine Barzahlung an der Ausstellung

Sturdies sind erlaubt!

Internationale Katzenausstellung

Tulln Messe „Du und das Tier“ 8 & 9 Juni 2024

Messehalle 8, 3430 Tulln Messegelände

Int. FIFé Richter:

Eric Reijers – CZ – 1,2,3,4

Irek Pruchniak – PL – 1,2,3,4

Petra Dimic – HR – 1,2

Anmeldeschluss: 29.05.2024

Tierarztkontrolle an beiden Tagen: 8:00-9:15 Uhr

Ende der Ausstellung an beiden Tagen 18:00 Uhr

Veteranenklasse bei der Ausstellung

Keine Barzahlung an der Ausstellung

Internationale Katzenausstellung

Wr. Neustadt Arena Nova „Haustier Aktuell“ 7 & 8 September 2024

Rudolf Diesel Straße 30, 2700 Wr. Neustadt

Int. FIFé Richter:

Jaroslav Panek – CZ – 1,2,3,4

Gianfranco Mantovani – IT – 1,2,3,4

Alfred Wittich-Soojarit – CH – 1,2,3,4

Dietmar Sagurski – DE – 1,2,3,4

Anmeldeschluss: 28.08.2024

Tierarztkontrolle an beiden Tagen: 8:00-9:15 Uhr

Ende der Ausstellung an beiden Tagen 18:00 Uhr

Veteranenklasse bei der Ausstellung

Keine Barzahlung an der Ausstellung

Allgemeine Informationen:

Ausstellungsgebühren pro Tag:

  • Katzen (Klasse 1-12) € 30,-
  • Hauskatze € 20,-
  • Veteran (ab 6 Jahre) € 20,-
  • Novizenklasse € 20,-
  • Kontrollklasse € 20,-
  • Bestimmungsklasse € 20,-
  • !!!Special offer!!! – bei Anmeldung von 3 Katzen eines Besitzers für beide Tage € 150,-
  • Doppelkäfig € 20,-/ Pro Tag
  • Nachtrag € 10,-
  • Zahlung am Einlass € 10,-

Bankverbindung:

Bank Austria AG UniCredit /BLZ 12000

Kontonummer 603 301 706

IBAN: AT30 1200 0006 0330 1706

SWIFT-BIC: BKAUATWW

Teilnahmebedingungen für ÖVEK-Ausstellungen:  
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

Mit der Anmeldung ist das Standgeld zu entrichten.

In- und Ausländische Aussteller bezahlen/überweisen das Standgeld vor Beginn der Ausstellung – ohne Spesen für den ÖVEK – auf das Konto des ÖVEK.

Bankverbindung: Bank Austria AG UniCredit / BLZ 12000

Kontonummer 603 301 706

IBAN: AT30 1200 0006 0330 1706

SWIFT-BIC: BKAUATWW

Der Ausstellungskatalog ist in der Meldegebühr enthalten.
Aus veterinärpolizeilichen Gründen kann die Ausstellung jederzeit und entschädigungslos gesperrt werden.
Für die Versorgung der Tiere ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
Katzen können des nachts nicht in der Ausstellungshalle verbleiben.
Für Fehler, die aus unrichtig oder unleserlich ausgestellten Anmeldungen resultieren, kann die Ausstellungsleitung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Prüfen Sie, ob Ihre Katze richtig im Katalog angeführt ist!!!

Änderungen der Katalogeintragungen müssen vor dem Richten im Ausstellungssekretariat gemeldet werden, ansonsten wird die Katze beurteilt wie im Katalog angegeben.

Einmal erteilte Richterurteile sind unanfechtbar.
Veterinärpolizeiliche Bestimmungen:

Sämtliche Tiere müssen folgende Impfungen aufweisen:

Katzenseuche (nach Herkunft des Impfstoffes voll aktiv)

Katzenschnupfen

Tollwut (mindestens 30 Tage, bzw bis Gültigkeitsdauer des verwendeten Impfstoffs)

Der Nachweis ist durch einen vom zuständigen Veterinär ausgestellten Int. Impfpass zu belegen, der beim Betreten der Ausstellung dem Ausstellungstierarzt vorzuweisen ist.

Für Aussteller aus dem Ausland ist der blaue EU-Impfpass erforderlich.

Ausländische Aussteller, die nicht im Besitz eines gültigen EU-Impfpasses sind, benötigen ein Amtstierärztliches Zeugnis!

Für weiße Katzen muss ein Attest vom Tierarzt vorgelegt werden, dass die Katze nicht taub ist.

Die Katze muss ferner frei von Ungeziefer und Parasiten sein. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Aussteller, dass er keine ansteckende Krankheit in seinem Zwinger hat, bzw. seine Meldung sofort annulliert, sollte eine solche nach der Anmeldung auftreten.

 

Käfigmaße: 70cm x 70cm x 60cm
Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine ausgestellte Katze Vorhänge, Käfigunterlagen, eine Katzentoilette sowie Wassernapf und Futter zur Verfügung hat.

Die Katzen müssen vom Beginn bis zum Ende der Ausstellung in ihren Käfigen sein.

Zuwiderhandeln wird mit Disqualifikation und Ausstellungssperre bestraft.

Katzen dürfen weder auf/während der Ausstellung noch auf dem Ausstellungsgelände verkauft werden !!!
 
Der ÖVEK, der Verband für jede Katze, freut sich auf Ihren Besuch und wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihre Katzen!